Kosten
Liebe Patientinnen, Lieber Patient
im Folgenden möchte ich Ihnen eine kurze Information zu meiner Preisgestaltung zukommen lassen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen i. d. R. keine Kostenerstattung für die Behandlung beim Heilpraktiker. Private Krankenversicherte, privat Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel eine Erstattung der Kosten beim Heilpraktiker von ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Die Höhe des Erstattungbetrages hängt von ihrem Tarif und ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es große Unterschiede! Abrechnungsgrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und evtl. das Hufeland-Leistungsverzeichnis.
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Das GebüH entstand 1985. Obgleich das GebüH nun über 25 Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben! Eine historische Einmaligkeit, die aber auf jeden Fall nicht mehr kostendeckend und wirtschaftlich ist. Aus diesem Grund weicht die Heilpraktiker-Rechnung von dem Gebührenverzeichnis ab.
Die Heilpraktikerleistungen sind also, wenn überhaupt, nur zum Teil erstattungsfähig. Das gilt auch für verordnete Medikamente. Die mit ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe ihrer Versicherung oder Beihilfestelle unabhängig und meine Rechnung ist immer in voller Höhe zu zahlen.
Bitte informieren sie sich vor der Behandlung bei ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, welche Kosten übernommen werden. Die Behandlungspreise und die Erstellung einer Rechnung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und am Hufeland-Leistungsverzeichnis.
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf individuelle Klauseln der Versicherer nicht eingehen kann.
Der Betrag ist direkt nach der Behandlung in Bar oder per EC-Karte zu zahlen. Heilberufe sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Wichtig: Termine bestehen nicht ausschließlich aus Behandlung. Sie beinhalten Beratung, Untersuchung, Behandlung, Terminierung etc. Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese, Beratung ggf. eine kurze Behandlung: 120,- Euro.
Dauer ca. 1,5 Stunden. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenunterlagen mit.
Das Vorgehen in der Therapie und der sich daraus ergebende Kostenrahmen wird ihnen beim Ersttermin erläutert und gemeinsam mit ihnen abgestimmt. Sie erhalten eine herausragende Behandlung für die ich mir ausreichend Zeit nehme.
Zeit für den Patienten und für eine gewissenhafte Diagnose zu haben, ist die Grundvorraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
Deshalb Terminvereinbarung nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich und müssen im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit ich den Termin weitergeben kann. Versäumte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich zum üblichen Satz in Rechnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.